Die Uneinigkeit der Länder während der Corona Pandemie ist allen gegenwärtig und so manche Entscheidung ist auch schwer nachvollziehbar. Ob der Wert der der 7-Tage-Inzidenz die richtige Bezugsgröße ist um Entscheidungen zu treffen, bestimmen die Politiker und Wissenschaftler. Auch die Frage, ob die Inzidenzwerte deshalb steigen, weil mehr getestet wird, wird kaum diskutiert – wäre hier nicht neben der Inzidenz auch der prozentuale Anteil der getesteten Personen an der Gesamtbevölkerung eine hilfreiche Aussage? Fakt ist, dass sich derzeit alles an der 7-Tage-Inzidenz ausrichtet und sich somit auch die Landesregierungen daran orientieren. In Schleswig-Holstein ist die 7-Tage-Inzidenz mit 67,5* „traumhaft“ niedrig. Auf der Nordseeinsel Sylt, die zum Landkreis Nordfriesland gehört, ist man darüber sehr zufrieden, zumal der Landkreis eine noch geringere Inzidenz ausweist, nämlich 21,1*.
Somit können die
Zweitwohnungsbesitzer von Ferienwohnungen – sofern Sie auch einen Zweitwohnsitz gemeldet haben? - wie in anderen Bundesländern auch, derzeit nach Sylt reisen um Ostern oder die Zeit danach dort zu verbringen. Touristische Reisen, somit die Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung hingegen sind weiterhin nicht gestattet. Ist bekannt, werden Sie sagen. Richtig, aber für Sylt hat sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein noch etwas Besonderes ausgedacht. Eigentümer von Zweitwohnsitzen, die die Wohnung nicht selber nutzen, können diese Verwandten und Freunden zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, dass die
Überlassung unentgeltlich ist. Zum Mitschreiben: Anmietung einer Ferienwohnung auf Sylt, der Insel der Reichen und Schönen durch Herrn Müller oder Frau Schulz ist nicht zulässig. Wenn aber die Betroffenen jemanden kennen, der eine Wohnung dort hat und diese derzeit nicht nutzen kann oder will, dann können Müller und Schulz fragen ob sie dort einziehen können. Natürlich kostenfrei. Ist doch klar, sind Freunde oder Verwandte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und warum, das verstehe ich nicht, dürfen Herr Müller oder Frau Schulz nicht eine x-beliebige Fewo auf Sylt anmieten? Damit würden die Anbieter der Fewo unterstützt und können die bisherigen Einnahmeverluste reduzieren.
Es sieht nach einer
Zweiklassen-Gesellschaft aus, die von der Landesregierung gesteuert wird. Insbesondere auch dadurch geprägt, dass auf der Insel Sylt für Eigentumswohnungen wohl die höchsten Preise aller Seebadeorte aufgerufen werden und somit die meisten Eigentümer finanziell sehr gut gestellt sind. Dennoch gibt es viele Liebhaber der windumtosten Nordseeinsel Sylt, die schon glücklich sind, eine Wohnung oder ein Haus auf Zeit hier mieten zu können. Das hat die Landesregierung jedoch schlicht und einfach übersehen oder ignoriert.
Kennst du jemand, der hier eine ETW hat, kannst du kommen, wenn nicht, musst du Zuhause bleiben. Auch wenn durch die Mietkosten den Beherbergungsbetrieben geholfen werden kann.
Gastronomie und Tourismus sind bundesweit wirtschaftlich wohl am härtesten von der Pandemie betroffen, da wäre es gut, wenn die Jamaika Koalition in Schleswig-Holstein ein Signal des Verständnisses und der Unterstützung gesetzt hätte, statt die Zwei-Klassen-Urlaubskultur ins Leben zu rufen. Es wäre fairer gewesen, nur die Zweitwohnungsbesitzer nach Sylt zu lassen oder alle Fewo zu öffnen. Hierdurch bekommt die ansonst gute Arbeit der Landesregierung während der Pandemie ein faden Beigeschmack.
04.04.2021 Burckhard Specht
*Stand 03.04.2021
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Zahlen/zahlen_node.htmlWir haben die Parteien des Schleswig-Holsteinischen Landtags über den Artikel informiert.
Einzig Bündnis 90/Die Grünen hat reagiert und den Sachverhalt aus deren Sicht dargestellt. FDP und CDU haben sich nicht dazu geäußert.
Nachstehend die Stellungnahme der
Landesvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Schleswig-Holstein, Dr. Ann-Kathrin Tranziska:„Ein Verbot der unentgeltlichen Weitergabe der eigenen Ferienwohnung würde einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Menschen bedeuten. Mit einer solchen Entscheidung würden sich politische Entscheidungsträger:innen auf rechtlich sehr dünnes Eis begeben. Darüber hinaus ist ein Verbot, so wie es in Mecklenburg-Vorpommern erteilt wurde, sehr schwer zu kontrollieren.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die unterschiedlichen Regelungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern einige Menschen irritieren. Vor dem Hintergrund der oben aufgeführten Probleme halte ich jedoch ein Verbot nicht für eine sinnvolle politische Lösung des Problems.
Wir Grüne haben an potentielle Urlauber:innen appelliert über Ostern zuhause zu bleiben. Dabei wissen wir natürlich, dass es Menschen gibt, die diesem Appell nicht gefolgt sind und das Ferienwohnungen an Dritte weitergegeben werden. Die reine Beherbergung ist dabei vermutlich nicht pandemietreibend, dir entstehende Reisetätigkeit kann es sehr wohl sein.“
11.04.2021